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Vermittlungsablauf

Bitte lesen Sie diese Info vollständig, bevor Sie uns kontaktieren, da hier bereits die wichtigsten Fragen vorab beantwortet werden! So können wir uns im anschließenden Telefonat die Zeit für eine individuelle, auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung nehmen, statt bei den nachstehenden Grundinformationen beginnen zu müssen!

Besichtigung der TiereÜbergangslogo1 CC

Unsere Tiere sind alle in privaten Pflegestellen untergebracht, wir haben kein Tierheim.

Dies hat zwar den Nachteil, dass man sich unsere Tiere nicht alle an ein und demselben Ort ansehen kann, sondern sich im voraus überlegen muss, für welche/s Tier/e man sich interessiert und gegebenenfalls sogar mehr als eine Pflegestelle aufsuchen muss. Der bedeutende Vorteil jedoch liegt in der Art der Unterbringung.

Unsere Tiere sind nicht dem hohen Infektionsdruck, der für gewöhnlich in den Tierheimen aufgrund der Massenunterbringung herrscht, ausgesetzt, ebenso wenig dem hohen Stresspotential. Statt dessen leben die Tiere in privaten Haushalten, zumeist eingegliedert in das dortige Familienleben, manchmal aber auch in speziellen Räumlichkeiten nur für die Pflegetiere. Hier kümmert man sich liebevoll um die Tiere und hat verständlicher Weise mehr Zeit für den einzelnen Pflegling, als dies in einem großen Tierheim der Fall ist.

eduardo goody PksstcggqnI unsplash

Keine direkte Mitnahme bei der Besichtigung!

Interessiert man sich also für eines unserer Vermittlungstiere, ruft man in der Pflegestelle an, um sich näher über das Tier zu informieren bzw. einen "Kennenlern-Termin" abzusprechen. Fällt die Entscheidung dann für eines der Tiere, darf der Interessent das Tier nicht gleich mitnehmen! Unsere Vermittlungstiere werden entweder von einem unserer Mitarbeiter in das neue Zuhause gebracht oder es findet zunächst ein Vorab-Besuch im potentiellen neuen Zuhause statt.

Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, dass wir uns die örtlichen Gegebenheiten ansehen (z.B. bei Freigang die Verkehrslage oder bei reiner Wohnungshaltung die Größe der Wohnung etc.) und schauen, ob das neue Zuhause den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres entspricht. Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns auch gern persönlich davon überzeugen, dass die uns gegenüber getätigten Angaben auch der Wahrheit entsprechen.

Zu oft haben wir erlebt, dass man uns Tatbestände, die für das Lebensumfeld des Tieres von Bedeutung waren, verschwiegen hat oder gar unlautere Absichten mit dem Kätzchen hatte (außer Tierhändlern und Fellhändlern gibt es z.B. auch viele fiese Typen, die ihren Hund mit einem kleinen Kätzchen "scharf" machen wollen, und dergleichen mehr).

Ein kurzes Beispiel zum besseren Verständnis: Jemand möchte ein Tier aufnehmen, von dem wir wissen, dass es einen großen Bewegungsdrang hat, und sagt uns, er habe eine große Wohnung. Bei der Ankunft entpuppt sich diese "große Wohnung" allerdings dann als ein Ein-Zimmer-Appartement, in welchem die artgerechte Haltung des Tieres unmöglich ist....

Ein anderes Beispiel: Jemand möchte ein Tier aufnehmen, welches Freigang benötigt, und gibt an, in einer ruhigen Verkehrslage zu wohnen. Bei der Ankunft ist dann festzustellen, dass diese "ruhige Verkehrslage" direkt an einer stark befahrenen Hauptstraße liegt.... Beide genannten Beispiele würden also dazu führen, dass wir eine Vermittlung ablehnen.

Vorab-Besuch im neuen Heim

Der Vorab-Besuch entspricht also quasi einer so genannten "Vorkontrolle", bei der geprüft wird, ob das neue Zuhause wirklich eine artgerechte Katzenhaltung ermöglicht. Wenn dem so ist, wird vor Ort ein Tierschutzvertrag unterzeichnet, in dem sich der neue Halter (grob zusammengefasst) verpflichtet, das Tier artgerecht zu halten, es weder zu verschenken noch zu veräußern und es im Fall einer erforderlichen Abgabe an uns zurückzugeben.

Weiterhin erklärt der neue Halter sich vertraglich damit einverstanden, dass wir uns später auf Wunsch persönlich vom Wohlergehen des Tieres überzeugen können. Keine Angst, wir haben nicht vor, alle paar Wochen auf der Matte zu stehen :-), die Erfahrung hat uns jedoch gelehrt, dass man den Menschen eben nur vor den Kopf und nicht bis hinein schauen kann, und mancher sein wahres Gesicht entpuppt, wenn der neue Hausgenosse seinen anfänglichen Reiz verloren hat. Diese Absicherungen dienen ausschließlich dem Schutz des Tieres!!!

Schutzvertrag & Schutzgebühr

Weiterhin wird im Moment der Vertragsunterzeichnung oder spätestens mit der Übergabe des Tieres die Schutzgebühr fällig, welche folgende Bewandtnis hat:

Zum einen dient sie - wie der Namen schon sagt - dazu, das Tier zu schützen, denn - wie oben bereits erwähnt - gibt es leider viele Menschen, die unlautere Absichten mit den Tieren haben. Ein Tierhandel lohnt sich natürlich nur, wenn man die Tiere umsonst oder so günstig bekommt, sodass bei einem Verkauf noch entsprechend Geld zu machen ist. Die Schutzgebühr sorgt also zum einen dafür, dass ein Handel nicht mehr rentabel ist!

Zudem soll die Schutzgebühr auch ein wenig vor unüberlegter Anschaffung und spätere Weitergabe an den nächstbesten Interessenten schützen, denn was nichts kostet, ist bekanntlich nichts wert und wird auch leichten Herzens an Dritte weitergereicht, wenn es nicht mehr so interessant ist oder gar zur Last wird.

Auch dient die Schutzgebühr, die ja eine Beteiligung an den angefallenen Tierarztkosten darstellt, dazu, herauszufinden, ob ein Interessent grundsätzlich bereit ist, dem Tier die regelmäßigen tierärztlichen Behandlungen zukommen zu lassen. Scheut er bereits bei der Anschaffung die Übernahme der Kostenbeteiligung für erfolgte medizinische Grundversorgung wie Kastration, Tätowierung, Impfung usw., wird er dem Tier höchstwahrscheinlich auch in der Folge entsprechende Behandlungen nicht gewähren, weil er die Kosten scheut.

Und damit wären wir bei der hauptsächlichen Aufgabe der Schutzgebühr: die angefallenen Tierarztkosten wenigstens teilweise abzudecken. In der Regel wurden unsere Tiere vor der Abgabe einer ärztlichen Untersuchung unterzogen, mehrfach entwurmt, entfloht, entzeckt sowie kastriert, tätowiert, auf FIV (Aids) und FeLV (Leukose) getestet und zumeist auch bereits zweifach geimpft.

Kranke Tiere müssen z.T. auf längere Zeit tierärztlich versorgt werden, bevor sie in die Vermittlung gehen. Da wir keine öffentlichen Förderungen erhalten, müssen wir diese Kosten aus unseren Beiträgen und Spenden finanzieren und u.U. zusätzlich in unseren privaten Geldbeutel greifen. Somit sind wir zumindest auf eine teilweise Deckung der Kosten angewiesen und richten die Schutzgebühr nach den bisher durchgeführten tierärztlichen Leistungen.

Hierbei möchten wir jedoch ausdrücklich auf folgendes hinweisen: Würden wir die Tiere unbehandelt verschenken und der neue Tierhalter würde die oben aufgeführten nötigen Grundbehandlungen dann selbst bei seinem Tierarzt durchführen lassen, würden die Behandlungskosten unsere anteilige Gebühr bei weitem übersteigen! Dies bedeutet also: Auch wenn eine Schutzgebühr zunächst vielleicht hoch erscheinen mag, so steht sich der neue Halter stets deutlich günstiger, als wenn er diese Leistungen selbst durchführen lässt - und er spart sogar noch die Wege zum Tierarzt!

Da alle unsere Tiere kastriert, tätowiert, gechipt entfloht, merhfach entwurmt, sowie auf FIV (Aids) und FeLV (Leukose) getestet und medizinisch grundversorgt sind, fällt immer mindestens eine Kostenbeteiligung von 110,- Euro für diese Leistungen an! Hinzu kommt ein Kostenanteil für die bis zum Datum der Abgabe bereits durchgeführten Impfungen.

Achtung bei geplanter Wohnungshaltung ohne Freilauf!

Desweiteren wäre noch zu erwähnen, dass wir in reine Wohnungshaltung keine Einzeltiere vermitteln, schon gar keine Jungtiere, da dies keiner artgerechten Haltung entspricht! (Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Artikel "Einzelhaltung ohne Freilauf" aus unserer Infothek.)
Wenn Sie also eine reine Wohnungshaltung ohne Freilauf planen, achten Sie bitte auf die Angaben im Vorstellungstext, ob das Tier Ihrer Wahl hierfür auch geeignet ist oder zwingend Freigang benötigt. Und kontaktieren Sie uns bitte nur, wenn Sie grundsätzlich bereit sind, eine zweite Katze hinzu zu nehmen bzw. bereits eine Katze im selben Haushalt lebt, so dass keine Einzelhaltung entsteht.

Hilfe für ukrainische Tiere

Wenn Sie im Stadtgebiet Kassel wohnen und Interesse haben, ein oder mehrere Tiere von aus der Ukraine geflohen Menschen (evtl. auch gemeinsam mit ihren Menschen) aufzunehmen, dann kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt der Stadt Kassel:

0561/787-3336 veterinaer@kassel.de

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